Weltreise: Krankenkasse und Wohnsitz in der Schweiz

Weltreise: Krankenkasse vs. Wohnsitz in der Schweiz

This article is only in german, because the information is only useful for Swiss citizens. (sorry - no French or Italian)

Eine weit verbreitete Aussage im Internet ist: Ohne Wohnsitz in der Schweiz erlischt dein Anrecht auf eine normale Schweizer Krankenversicherung! Diese Behauptung ist FALSCH! Und wir sagen dir auch wieso.

Jeder der eine Weltreise plant, stellt sich irgendwann die Frage: Wohnsitz abmelden oder nicht? Je nach Reisedauer und/oder Gemeinde hat man gar keine Wahl. Die Faustregel sagt, ab 6 Monaten sollte man sich abmelden. Aber diese Entscheidung liegt bei deiner Gemeinde. Oft lassen die auch mit sich reden, da ist nichts in Stein gemeisselt. Wichtig für die Gemeinde ist, ob es weiterhin eine Adresse gibt, wo die Post geöffnet wird. Ebenfalls sollte eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, die in Gemeinde- und Steuerangelegenheiten entscheiden kann. Die Wohnsitz Frage muss sorgfältig beurteilt werden und ist eine Story für sich. Ein wichtiger Punkt dabei ist aber die Sache mit der Krankenkasse und das erläutern wir hier genauer. 

Auf diversen Weltreise Webseiten und Foren wird die Angelegenheit mit der Krankenkassen und dem Wohnsitz diskutiert. Leider oft mit widersprüchlichen Aussagen und ohne fundierte Quellen. Wenn man bei einer Krankenkasse anruft, um sich zu erkundigen, bekommt man für gewöhnlich die gleiche Antwort: Sobald man länger als 6 Monate im Ausland ist, muss man sich abmelden, die obligatorische Versicherung erlischt und man benötigt eine (teure) Auslandskrankenversicherung. Diese Aussage ist falsch! Der Krankenkasse geht es in der Regel nicht darum dich optimal (günstig) zu versichern, sondern sie wollen Geld machen. Schlussendlich sind die meisten gewinn orientierte Unternehmen.

Um endlich Klarheit zu schaffen, haben wir bei den Experten nachgefragt - dem Staat - namentlich beim Bundesamt für Gesundheit. Und diese Antwort haben wir von der Leiterin Fachstelle Versicherten-Anfrage erhalten. Wort für Wort.

 

....Solange Sie im Ausland keinen neuen Wohnsitz erwerben, bleibt der bisher in der Schweiz begründete Wohnsitz bestehen (Art. 24 Abs. 1 ZGB). Gestützt auf diese Bestimmung bleiben Sie in der Schweiz krankenversicherungspflichtig (Art. 3 Abs. 1 KVG). Wir empfehlen Ihnen, Ihre Krankenkasse auf diese Bestimmung hinzuweisen. Bei Unklarheiten kann sich die Kasse für eine Bestätigung dieses Grundsatzes an uns wenden.

Eidgenössisches Departement des Innern EDI - Bundesamt für Gesundheit BAG - Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung

 

Somit ist der Fall klar. Egal ob der Wohnsitz in der Schweiz bestehen bleibt oder nicht. Solange man im Ausland keinen neuen Wohnsitz hat, besteht weiterhin ein Anrecht auf die obligatorische Grundversicherung. Natürlich ist eine Ausland Zusatzversicherung zu empfehlen. Falls die Krankenkassen etwas anderes behauptet lasst euch nicht verunsichern. Im Zweifelsfall soll die Krankenkasse Rechtsabteilung dies mit dem Bundesamt klären.

Zur Info: Wir haben uns trotz 18 monatiger (oder länger) Surf Weltreise nicht bei der Gemeinde abgemeldet. Aus diversen Gründen. Alle Behörden sind informiert und unsere lieben Mütter (Danke Mami!) sind für alle möglichen Szenarien bevollmächtigt. Versichert sind wir bei der ÖKK mit der Grundversicherung und der Global Zusatzversicherung. Der Berater kam zu uns nach Hause und wir haben ihn mit Fragen durchlöchert. Die Versicherungsprämien sind je nach Wohnsitz verschieden, vergleichen und kombinieren lohnt sich auf jeden Fall. Die Zusatzversicherung muss auch nicht bei der selben Krankenkasse wie die der Grundversicherung sein. 

 

Für Fragen oder Bemerkungen könnt Ihr uns gerne kontaktieren via Email oder auf Facebook. Oder schreibt ein Kommentar. 

 

Image: CC BY 2.0, DSC_0091-20, kuhnmi, Flickr.com, Adaptation cropped image